HEUTE GEHT MAN BEI BEHÖRDEN BEREITS VON EINER GLEICHSTELLUNG DES ÖFFENTLICH BESTELLTEN UND DES NACH DIN EN ISO/IEC 17024 ZERTIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN AUS
Die ISO 17024 ist die einzige Art der Anerkennung für Sachverständige außer der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
European Committee for Quality Assurance (EUC)
Der BDSF kooperiert mit dem European Committee for Quality Assurance (GEIE) in Brüssel
Eine Kompetenzzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist für jeden Sachverständigen eine gute Möglichkeit, seine Qualifikation nach internationalen Maßstäben anerkennen zu lassen. Mit der ISO/IEC 17024 wurde der Grundstein für eine Vergleichbarkeit von Sachverständigenkompetenzen auf nationalem und internationalem Niveau erreicht. Damit hat die Europäische Union einen weiteren Meilenstein für die Arbeitnehmerfreizügigkeit geschaffen, die es ermöglicht, dass Sachverständige auch grenzüberschreitend agieren können. In vielen wirtschaftlichen Bereichen werden Sachverständige auch immer öfter auf Gutachten mit Auslandsbezug stoßen. Sei es, dass der Auftraggeber ein internationaler Konzern ist, eine zu bewertende Maschine aus dem Ausland bezogen wurde, ein ausländisches Grundstück betroffen ist oder sich ein Unfall im Ausland ereignet hat.
In erster Linie ist die Zertifizierung jedoch für alle diejenigen Sachverständigen von Interesse, die ihre Kompetenz nach einem weltweit gültigen Standard dokumentieren möchten und damit ihren Kunden und Behörden ein Höchstmaß an Sicherheit geben möchten. Dies schätzen in Deutschland immer mehr Unternehmen, Privatpersonen und Gerichte, die die Kompetenz eines Sachverständigen benötigen.
FÜR DIE ZULASSUNG ZUR ZERTIFIZIERUNG SIND ERFORDERLICH:
- Qualifizierte Ausbildung im Fachbereich
- Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich
- Sachverständigenausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter
- Bestehen der Zertifizierungsprüfung